Wie
kann ich Tieren helfen?
Ratschläge
zur Abfassung eines Testamentes
Viele Tierfreunde denken
darüber nach, ob sie mit ihrem Geld nicht auch über
ihren Tod hinaus Tieren helfen können. Sie machen sich
auch Gedanken darüber, was aus ihren vierbeinigen oder
geflügelten Hausgenossen wird, wenn sie selbst sich einmal
nicht mehr um sie kümmern können.
Wer keine gesetzlichen
Erben hinterlässt und testamentarisch nichts anderes
verfügt hat, muss davon ausgehen, dass sein gesamtes
Hab und Gut nach seinem Tod dem Fiskus, also dem Staat zufällt.
Doch auch nicht jeder Tierbesitzer, der mehr oder weniger
nahe Verwandte hinterlässt, kann sich darauf verlassen,
dass sein Hund, seine Katze, die Pferde oder die Meerschweinchen
weiterhin liebevoll versorgt werden. Wie aber sicherstellen,
dass den geliebten Schützlingen kein Leid geschieht?
Tiere können
nicht erben
In Deutschland haben
Tiere, anders als in den Vereinigten Staaten, kein Erbrecht.
Doch die zukünftige Unterbringung und Versorgung des
geliebten Haustieres kann über ein Vermächtnis gesichert
werden. Mit der Auflage, die bestmögliche Versorgung
des Tieres sicherzustellen, können ein oder mehrere Personen
oder auch gemeinnützige Organisationen wie der Tierschutzverein
Lingen und Umgebung e.V. als Erben eingesetzt werden.
Tierschützer
helfen
Wenn mit Umsicht und
Einfühlungsvermögen, mit Hilfe des Lingener Tierheims,
ein guter Pflegeplatz bei einem neuen Besitzer gesucht wird,
ist dem treuen Vierbeiner sicher am besten geholfen. Den meisten
Tieren gelingt es, sich nach einer Phase der Trauer an ein
neues Zuhause zu gewöhnen.
Der oder die Haupterben
im Testament können auch dazu verpflichtet werden, dafür
zu sorgen, dass das Tier bis zu seinem Lebensende gepflegt
wird. Die Kosten für diese Pflege sind dann aus dem Nachlass
zu erstatten.
Doch wie müssen
Tierfreunde ihr Testament formulieren, wenn sie ihr Haustier
gut versorgt wissen möchten? Wie sollen sie vorgehen,
wenn sie sicherstellen möchten, dass das Geld den Tieren
zugute kommt, dass Freunde oder Nachbarn aber nicht ausgeschlossen
werden?
In dem Ratgeber des
Deutschen Tierschutzbundes zur Abfassung eines Testamentes
"Wie kann ich Tieren helfen?" wurde zusammengestellt,
- was grundsätzlich
zu beachten ist,
- wie ein Testament
abgefasst wird,
- welche Inhalte
es haben muss und
- wo es aufbewahrt
werden sollte.
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Die Broschüre
"Wie kann ich Tieren helfen? Ratgeber zur Abfassung
eines Testamentes"
(42 S., Format DIN A5)
ist kostenlos zu beziehen beim
Deutschen Tierschutzbund e.V.
Baumschulallee 15
53115 Bonn
(Bitte um Zusendung eines mit 1,53 Euro frankierten A5-Rückumschlages)
oder bei uns im Tierheim Lingen erhältlich.
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