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Ihnen
ist ein Tier zugelaufen? Was tun?
Fundtiere
sind Sachen der Kommunen.
Wenn Ihnen
ein Haustier zugelaufen ist, befragen Sie bitte als erstes
Ihre unmittelbare Nachbarschaft, ob jemand den Halter des
Tieres kennt. Sollte dies zu keinem Erfolg führen,
verständigen Sie bitte das Tierheim (05 91 - 6 62
64) und das Ordnungsamt Ihrer Stadt/Gemeinde - oftmals
ist das Tier bei uns oder bei den Ordnungsämtern bereits
als vermisst gemeldet.
Spät
abends, nachts und in akuten Fällen wenden Sie sich
an die nächstgelegene Polizeidienststelle (Lingen
05 91 - 8 70).
Fundtiere
aus folgenden Städten und Gemeinden müssen beim
dortigen Ordnungsamt gemeldet werden:
| Kommune |
Telefonnummer |
| Freren |
0 59 02 -
95 00 |
| Haselünne |
0
59 61 - 50 90 |
| Herzlake |
0 59 62 -
8 80 |
| Lengerich |
0
59 04 - 9 32 80 |
| Lingen |
05 91 - 9 14 43 29 |
| Salzbergen |
0
59 76 - 9 47 90 |
| Spelle |
0 59 77 -
93 70 |
| Emsbüren |
0
59 03 - 9 30 50 |
Fundtiere aus
diesen Kommunen
können nicht bei uns aufgenommen werden. Wenden Sie
sich an Ihre zuständige Gemeinde/Stadt.
Verletzte Wildtiere
dürfen im Tierheim nicht aufgenommen werden.
Wenden Sie sich an die Stadt Lingen/Untere Naturschutzbehörde
(05 91 - 91 44-3 68), an den Tierpark Nordhorn (0 59 21
- 3 23 97) oder an die Polizei.
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